Produkte · Reaktionsharze

Unsere Produktfamilien – passend für Ihren Anwendungsfall.

Epoxid-, Acrylat- und Silikatharze mit Kennwerten und Datenblättern. Kundenspezifische Formulierungen entwickeln wir auf Anfrage.

01Kennwerte

Alle Harze im Vergleich.

Harzart und Härtungsart je Produkt. Detaildaten finden Sie auf den Produktseiten.

ProduktHarzartHärtungsart
Tazacryl HP1K-Acrylatharzlichthärtend
Tazacryl 501K-Acrylatharzlichthärtend
Tazacryl 701K-Acrylatharzlichthärtend
Tazacryl 1001K-Acrylatharzlichthärtend
Tazipox EP302K-Epoxidharzkalthärtend
Tazipox EP602K-Epoxidharzkalt-/warmhärtend
Tazipox EP1202K-Epoxidharzwarmhärtend
Tazipox EP2402K-Epoxidharzwarmhärtend
Tazasil SSilikatharz (2K)kalthärtend
Tazasil WSilikatharz (2K)kalthärtend
Tazasil CWSilikatharz (2K)kalthärtend
02Entwicklung

Sicher formuliert, von Anfang an.

CMR-Stoffe der Kategorien 1A und 1B (krebserzeugend, keimzellmutagen, reproduktionstoxisch) bringen für Verarbeiter besondere Pflichten mit sich: zusätzliche Schutzmaßnahmen und ein Verzeichnis der betroffenen Beschäftigten mit Tätigkeit sowie Höhe und Dauer der Exposition.

Wir verzichten schon bei der Entwicklung auf solche Stoffe. Für unsere Harze entfällt dieser Aufwand, und Sie haben in diesem Punkt Rechtssicherheit.

  • Formulierung auf dem technisch aktuellen Stand
  • Möglichst geringe Gefährdung von Verarbeitern und Anwendern
  • Möglichst geringe Geruchsbelästigung bei der Verarbeitung
  • Verzicht auf CMR-Stoffe der Kategorien 1A und 1B
Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Warum verzichten Sie auf CMR-Stoffe der Kategorie 1A und 1B?

Solche Stoffe bedeuten für Verarbeiter zusätzlichen Aufwand: besondere Schutzmaßnahmen und ein Verzeichnis der betroffenen Beschäftigten. Wir verzichten deshalb schon bei der Entwicklung auf sie. Für unsere Harze entfallen diese Pflichten, das spart Ihnen Aufwand und gibt Ihnen in diesem Punkt Rechtssicherheit. Die allgemeinen Pflichten im Umgang mit Gefahrstoffen bleiben davon unberührt.

Welche Pflichten gelten beim Umgang mit CMR-Stoffen der Kategorie 1A und 1B?

Nach der Gefahrstoffverordnung gelten besondere Schutzmaßnahmen (§ 10). Zusätzlich muss der Arbeitgeber ein Verzeichnis der Beschäftigten führen, für die die Gefährdungsbeurteilung eine Gesundheitsgefährdung ergibt (§ 10a), mit Tätigkeit sowie Höhe und Dauer der Exposition. Nach Ende der Exposition ist es bei krebserzeugenden und keimzellmutagenen Stoffen 40 Jahre aufzubewahren, bei reproduktionstoxischen Stoffen fünf Jahre. Hinzu kommen Beschäftigungsbeschränkungen nach Mutterschutz- und Jugendarbeitsschutzgesetz.

Was bedeuten CMR-Stoffe der Kategorie 1A und 1B?

CMR steht für krebserzeugend, keimzellmutagen und reproduktionstoxisch. In die Kategorie 1A fallen Stoffe, die bekanntermaßen beim Menschen so wirken, in die Kategorie 1B Stoffe, die vermutlich so wirken. Erkennbar sind sie an den Gefahrenhinweisen H340, H350 und H360 im Sicherheitsdatenblatt.

Projektanfrage

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